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Ergänzungsleistungen und AHV bei einem Umzug nach Tunesien

Für Schweizerinnen und Schweizer ist die Ausgangslage besonders eindeutig, und sie ist unbequem: Ergänzungsleistungen sind nicht exportierbar.

Das ist keine Auslegungsfrage. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV setzen nach dem ELG Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz voraus. Sie sind eine Bedarfsleistung, die das Existenzminimum in der Schweiz sichern soll. Mit dem Wegzug entfällt ihr Zweck und damit der Anspruch.

Anders als beim deutschen Pflegegeld oder beim österreichischen Pflegegeld gibt es hier keinen Graubereich, den man prüfen müsste. Auch ein Umzug innerhalb Europas ändert daran nichts.

Was Sie behalten

Die AHV-Altersrente. Sie wird weltweit ausbezahlt, auch nach Tunesien. Die Zentrale Ausgleichsstelle überweist sie auf ein Konto Ihrer Wahl.

Zwei praktische Punkte:

  • Sie müssen regelmäßig eine Lebensbescheinigung einreichen. Versäumen Sie das, werden die Zahlungen eingestellt.
  • Bei Auszahlung in Fremdwährung tragen Sie das Wechselkursrisiko. Wer in Franken denkt und in Dinar zahlt, sollte einen Puffer einplanen.

Eine allfällige Pensionskassenrente aus der zweiten Säule wird ebenfalls weiter ausgerichtet. Ob und wie ein Kapitalbezug sinnvoll ist, ist eine steuer- und vorsorgerechtliche Frage, die Sie mit Ihrer Vorsorgeeinrichtung und einer Fachperson besprechen sollten. Wir beraten dazu nicht.

Krankenversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG ist an den Wohnsitz in der Schweiz gebunden und endet bei einem Wegzug in ein Drittland grundsätzlich. Für Tunesien benötigen Sie eine private Absicherung. Planen Sie diesen Posten von Anfang an ein, siehe Krankenversicherung für Rentner in Tunesien.

Die Rechnung wird anders

Für EL-Bezüger fällt ein wesentlicher Einkommensbestandteil weg. Gleichzeitig sinken die Kosten für Unterkunft und Betreuung erheblich, und das Schweizer Kostenniveau ist das höchste der drei Länder, aus denen unsere Bewohnerinnen und Bewohner kommen. Die Differenz ist entsprechend groß.

Ob sie ausreicht, hängt allein von Ihren Zahlen ab. Wir stellen die beiden Rechnungen mit Ihnen nebeneinander und sagen Ihnen offen, wenn es nicht aufgeht. Die Kostenbestandteile finden Sie unter Was kostet ein Altenheim in Tunesien, die allgemeinen Ausgaben unter Lebenshaltungskosten.

Vorgehen

  1. EL-Situation klären: Wie hoch ist Ihr aktueller EL-Betrag? Er entfällt vollständig.
  2. AHV-Auszahlung ins Ausland anmelden, siehe Rente nach Tunesien überweisen.
  3. Pensionskasse kontaktieren und Auszahlungsvarianten prüfen lassen.
  4. Private Krankenversicherung abschliessen, vor der Abreise.
  5. Wegzug bei der Wohngemeinde melden und die Abmeldung dokumentieren.

Zurück zum Überblick über alle drei Länder: Pflegegrad im Ausland.

Die Rechtsgrundlagen sind unter Quellen aufgeführt. Diese Seite gibt den Stand der letzten Aktualisierung wieder und ersetzt keine verbindliche Auskunft der zuständigen Stelle.

Häufig gestellte Fragen

Werden Ergänzungsleistungen ins Ausland ausbezahlt?

Nein. Ergänzungsleistungen setzen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz voraus. Sie sind nicht exportierbar, auch nicht innerhalb der EU. Mit dem Wegzug entfällt der Anspruch.

Und meine AHV-Rente?

Die AHV-Altersrente wird weltweit ausbezahlt, auch nach Tunesien. Die Zentrale Ausgleichsstelle überweist sie auf ein Konto Ihrer Wahl. Beachten Sie, dass eine Lebensbescheinigung regelmäßig einzureichen ist.

Was passiert mit der Krankenkasse?

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG ist an den Wohnsitz in der Schweiz geknüpft und endet bei einem Wegzug in ein Drittland grundsätzlich. Sie benötigen eine private Absicherung für Tunesien.

Lohnt sich der Umzug trotz Wegfall der EL?

Für EL-Bezüger ist die Rechnung besonders sorgfältig aufzustellen, weil ein wesentlicher Teil des Einkommens wegfällt. Es kommt darauf an, wie hoch Ihre AHV und eine allfällige Pensionskassenrente ausfallen. Wir rechnen das offen mit Ihnen durch.

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