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Pflegeleistungen bei einem Umzug ins Ausland

Beratungsgespräch zum Pflegegrad im Ausland vor einem Umzug nach Tunesien

Dies ist die Frage, an der die meisten Überlegungen hängen bleiben, und die Antwort fällt nüchterner aus, als Werbeversprechen vermuten lassen: Ein Teil Ihrer Pflegeleistungen lässt sich ins Ausland mitnehmen, ein anderer nicht.

Der Grund liegt in einer Unterscheidung, die im Alltag kaum eine Rolle spielt, beim Umzug aber alles entscheidet: der zwischen Geldleistungen und Sachleistungen. Und in einem zweiten Umstand: Tunesien liegt außerhalb der EU und des EWR.

Warum der EU-Status so viel ausmacht

Innerhalb der Europäischen Union sorgt die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 dafür, dass Sozialleistungen weitgehend mitgenommen werden können. Wer nach Spanien zieht, bewegt sich in diesem geschützten Rahmen.

Für Tunesien gilt das nicht. Maßgeblich sind stattdessen das nationale Recht Ihres Versicherungslandes und die bilateralen Sozialversicherungsabkommen, die Tunesien mit einzelnen Staaten geschlossen hat. Diese Abkommen decken vor allem Renten ab, kaum Pflegeleistungen.

Wer Ihnen erzählt, Ihre Pflegekasse zahle in Tunesien einfach weiter, hat entweder nicht nachgesehen oder möchte Ihnen etwas verkaufen.

Die Faustregel

Über alle drei Länder hinweg zeichnet sich dasselbe Muster ab:

  • Ihre Altersrente wird weiter gezahlt. Renten sind exportierbar, auch nach Tunesien. Details unter Rente nach Tunesien überweisen.
  • Sachleistungen entfallen. Sie sind an zugelassene Pflegedienste und Einrichtungen im Inland gebunden. Ein tunesisches Haus kann nicht mit einer deutschen Pflegekasse abrechnen.
  • Geldleistungen sind der Graubereich. Hier entscheidet das jeweilige nationale Recht, und hier lohnt sich die genaue Prüfung.
  • Vorübergehender Aufenthalt und dauerhafter Wegzug werden völlig unterschiedlich behandelt. Ein Probeaufenthalt von sechs Wochen ist etwas anderes als eine Verlegung des Lebensmittelpunkts.

Die Regelungen im Einzelnen

Weil sich die drei Systeme deutlich unterscheiden, behandeln wir sie getrennt:

Der Fehler, der teuer wird

Verlassen Sie sich nicht auf eine telefonische Auskunft. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter geben ihr Bestes, aber Auslandssachverhalte sind Spezialmaterie, und mündliche Zusagen sind später nicht belastbar.

Stellen Sie Ihre Frage schriftlich, schildern Sie Ihren Fall konkret (Zielland Tunesien, dauerhafter Wegzug oder befristeter Aufenthalt, geplante Dauer, bestehender Pflegegrad) und bitten Sie um eine schriftliche Antwort. Bewahren Sie diese auf.

Dasselbe gilt für die Krankenversicherung: Klären Sie vor dem Umzug, was Ihr bestehender Schutz im Ausland leistet und was Sie privat absichern müssen. Mehr dazu unter Krankenversicherung für Rentner in Tunesien.

Was das für die Kosten bedeutet

Fällt eine Geldleistung weg, muss der Betrag anderswo hereinkommen. Genau hier liegt der wirtschaftliche Kern der Überlegung: Die monatlichen Kosten für Unterkunft und Betreuung liegen in Tunesien deutlich unter dem Niveau in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Ob das den Wegfall aufwiegt, hängt von Ihrem Pflegegrad, Ihrer Rente und Ihren Ansprüchen ab. Die Bestandteile der monatlichen Kosten haben wir unter Was kostet ein Altenheim in Tunesien aufgeschlüsselt, die allgemeinen Ausgaben unter Lebenshaltungskosten.

Bevor Sie entscheiden

  1. Pflegegrad und aktuelle Leistungen schriftlich zusammenstellen
  2. Schriftliche Auskunft der Pflegekasse zum konkreten Vorhaben einholen
  3. Rentenzahlung ins Ausland klären
  4. Krankenversicherungsschutz prüfen und gegebenenfalls privat ergänzen
  5. Beide Rechnungen nebeneinanderlegen: heutige Situation gegen künftige

Bei den Schritten eins bis fünf unterstützen wir Sie kostenlos. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie an.

Alle hier genannten Rechtsgrundlagen sind unter Quellen aufgeführt. Sie geben den Stand der letzten Aktualisierung wieder und ersetzen keine verbindliche Auskunft Ihres Kostenträgers.

Häufig gestellte Fragen

Behalte ich meinen Pflegegrad, wenn ich nach Tunesien ziehe?

Die Einstufung als solche geht durch einen Umzug nicht verloren. Entscheidend ist etwas anderes: ob die daran geknüpften Geldleistungen weiter ausgezahlt werden. Das hängt vom Land ab, in dem Sie versichert sind, und davon, ob Sie vorübergehend oder dauerhaft ins Ausland gehen.

Ist Tunesien ein EU-Land?

Nein. Tunesien gehört weder zur EU noch zum EWR. Die europäische Koordinierungsverordnung 883/2004, die den Export von Sozialleistungen innerhalb Europas erleichtert, greift dort nicht. Das ist der wichtigste Unterschied gegenüber einem Umzug nach Spanien oder Portugal.

Was ist der Unterschied zwischen Geld- und Sachleistungen?

Geldleistungen werden Ihnen überwiesen, damit Sie die Pflege selbst organisieren. Sachleistungen sind Dienstleistungen, die ein zugelassener Pflegedienst erbringt und direkt mit der Kasse abrechnet. Sachleistungen sind an zugelassene Einrichtungen im Inland gebunden und deshalb praktisch nie exportierbar.

Muss ich meinen Umzug melden?

Ja. Verschweigen Sie einen dauerhaften Wegzug, drohen Rückforderungen für den gesamten Zeitraum, unter Umständen mit Zinsen. Melden Sie den Wohnsitzwechsel Ihrer Kasse und Ihrem Rentenversicherungsträger von sich aus.

Lohnt sich der Umzug dann überhaupt noch?

Das lässt sich nur mit Ihren Zahlen beantworten. Rechnen Sie ehrlich: entfallende Leistungen auf der einen Seite, deutlich niedrigere Kosten für Unterkunft und Betreuung auf der anderen. Für viele Familien geht die Rechnung auf, für andere nicht. Wir sagen Ihnen offen, in welche Kategorie Ihr Fall fällt.

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